NIS-2-Compliance: Bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt optimal vor!
Schützen Sie sich vor Cyber-Bedrohungen – wir begleiten Sie zu einem rechtssicheren, NIS-2-konformen Unternehmen!
NIS-2-Compliance: Für den Schutz und die Sicherheit Ihres Unternehmens
Die NIS-2-Richtlinie ist eine wichtige EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie stellt strengere Sicherheitsanforderungen und erweiterte Maßnahmen für mehr Unternehmen auf. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sie besonders wichtig, weil sie zunehmend Ziel von Cyberangriffen sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist notwendig, um sensible Daten zu schützen, die Geschäftskontinuität zu gewährleisten und Bußgelder zu vermeiden. NIS-2 hilft KMUs, sich vor Cyber-Bedrohungen zu schützen.
IT-Sicherheit in Deutschland: Angespannt bis kritisch
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt die Lage 2023 als „angespannt bis kritisch“. Ransomware und KI-Entwicklungen stellen wachsende Bedrohungen dar. Viele Unternehmen sehen ihre Existenz durch Cyberangriffe bedroht. Die NIS2-Richtlinie soll hier Abhilfe schaffen.
NIS2 und DSGVO: Stärkere Sicherheitsmaßnahmen für die digitale Resilienz
NIS2 ist die aktualisierte EU-Richtlinie zur Förderung der Cybersicherheit in den Mitgliedsstaaten. Sie führt strengere Sicherheitsmaßnahmen ein und erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Sektoren.
Die Einhaltung von NIS2 ist entscheidend, um Unternehmen vor Cyber-Bedrohungen zu schützen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in der digitalen Welt zu erhalten. Das Rahmenwerk fügt sich nahtlos in bestehende Sicherheits- und Compliance-Programme wie die DSGVO ein.
Was ist neu in der NIS2
Mehr Unternehmen betroffen
Der Geltungsbereich wurde ausgeweitet und umfasst nun zusätzlich das Gesundheitswesen, Lieferketten sowie digitale Dienste.
Verschärfte Vorschriften
Die Regelungen wurden verschärft und umfassen nun verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen wie Schwachstellenmanagement und den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien.
Neue Management-Verantwortung
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt nun direkt beim Management.
Wir sind für sie da
Ist Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Die NIS2-Richtlinie definiert klar, welche Unternehmen zur Einhaltung der neuen Cybersicherheitsvorschriften verpflichtet sind. Basierend auf der Bedeutung ihrer Dienstleistungen und ihrer Unternehmensgröße teilt in zwei Hauptkategorien ein: „wesentliche“ und „kritische“ Einrichtungen.
Die kritischen Einrichtungen umfassen Organisationen, deren Dienste von besonders hoher Bedeutung sind.
Aufgepasst! Ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt und Sie meldepflichtig sind, müssen Sie selbst ermitteln und sich proaktiv bei der zuständigen Behörde registrieren. In Deutschland ist die Meldung an das BSI zu richten.
Sie möchten vorab ermitteln, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Ob Ihr Unternehmen von der neuen NIS2 Richtlinie betroffen ist, können Sie einfach und kostenlos auf der Webseite des BSI ermitteln lassen.
Sie möchten alle Infos zur NIS-2 und was jetzt für KMU zu tun ist auf einen Blick?
Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen in unserem Leitfaden „NIS2 Umsetzung für KMU“ zusammengestellt.
Was wir für Sie tun können
Sie benötigen Unterstützung? Wir begleiten Sie auf dem Weg zur NIS-2-Compliance
Die NIS 2-Richtlinie stellt neue Anforderungen an die Cyber-Sicherheit von Unternehmen. Um diese zu erfüllen und Ihr Unternehmen umfassend zu schützen, bieten wir Ihnen massgeschneiderte Lösungen an. Von der Betroffenheitsanalyse über die Identifikation von Schwachstellen bis hin zur Entwicklung von Sicherheitsstrategien – wir begleiten Sie auf dem Weg zur NIS-2-Compliance. Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how und stärken Sie Ihre Cyber Security nachhaltig.
Sie benötigen Unterstützung? Wir begleiten Sie auf dem Weg zur NIS-2-Compliance
Die NIS 2-Richtlinie stellt neue Anforderungen an die Cyber-Sicherheit von Unternehmen. Um diese zu erfüllen und Ihr Unternehmen umfassend zu schützen, bieten wir Ihnen massgeschneiderte Lösungen an. Von der Betroffenheitsanalyse über die Identifikation von Schwachstellen bis hin zur Entwicklung von Sicherheitsstrategien – wir begleiten Sie auf dem Weg zur NIS-2-Compliance. Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how und stärken Sie Ihre Cyber Security nachhaltig.
1. Betroffenheitsanalyse
Eine Betroffenheitsanalyse hilft dabei, festzustellen, inwiefern Ihr Unternehmen von den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie betroffen ist. Sie bewertet, welche Systeme, Prozesse und Bereiche besonders gefährdet sind, und ermittelt Handlungsbedarf.
2. NIS‑2-Check
3. Prüfbericht
Nach dem Sicherheitscheck erhalten Sie einen Prüfbericht, der die identifizierten Schwachstellen auflistet und konkrete Maßnahmen zur Behebung vorschlägt. Der Bericht dient als Leitfaden zur Erreichung der NIS-2-Compliance.
4. Strategien und Maßnahmenpläne
Nach dem Sicherheitscheck erhalten Sie einen Prüfbericht, der die identifizierten Schwachstellen auflistet und konkrete Maßnahmen zur Behebung vorschlägt. Der Bericht dient als Leitfaden zur Erreichung der NIS-2-Compliance.
5. Implementierung
Implementierung von Sicherheitsrichtlinien, technischen Kontrollen und Schulungsmaßnahmen, um die Identifizierung und Eindämmung von Cyberrisiken zu gewährleisten.
6. Einführung / Weiterentwicklung eines ISMS
7. Schulungen und Workshops
Kontaktieren Sie uns
Sichern Sie Ihr Unternehmen vor wachsenden Cyberrisiken und bereiten Sie sich optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor. Lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten und starten Sie noch heute in eine sichere digitale Zukunft!
Die Schlüsselziele der NIS2
Erhöhung der Resilienz: Die Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen und Behörden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.
Förderung der Zusammenarbeit: Sie stärkt die Kooperation zwischen staatlichen Stellen und der Wirtschaft, um gemeinsame Cybersicherheitsherausforderungen zu bewältigen.
Wir sind für sie da
Wie Sie sich richtig auf die NIS-2 vorbereiten? Wichtige Schritte zur Compliance
Die NIS-2-Richtlinie stellt neue Anforderungen an die Cybersicherheit und Resilienz von Unternehmen. Um den Vorgaben gerecht zu werden, müssen Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören eine Risikoanalyse, ein effektives Risikomanagement, das Absichern von Systemen und Prozessen, die Entwicklung von Notfallplänen sowie regelmäßige Schulungen für Personal und Management. Diese Schritte sind wichtig, um Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen zu schützen.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung und Optimierung dieser Sicherheitsstrategien beratend zur Seite.
Die NIS-2-Richtlinie stellt neue Anforderungen an die Cybersicherheit und Resilienz von Unternehmen. Um den Vorgaben gerecht zu werden, müssen Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören eine Risikoanalyse, ein effektives Risikomanagement, das Absichern von Systemen und Prozessen, die Entwicklung von Notfallplänen sowie regelmäßige Schulungen für Personal und Management. Diese Schritte sind wichtig, um Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen zu schützen.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung und Optimierung dieser Sicherheitsstrategien beratend zur Seite.
Risikoanalyse und -management
Der Einsatz von Verschlüsselungstechniken und Multi-Faktor-Authentifizierung ist zwingend erforderlich. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Schutz sensibler Daten und den Zugang zu kritischen Systemen zu gewährleisten.
Risikoanalyse und -management
Der Einsatz von Verschlüsselungstechniken und Multi-Faktor-Authentifizierung ist zwingend erforderlich. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Schutz sensibler Daten und den Zugang zu kritischen Systemen zu gewährleisten.
Systeme und Prozesse absichern
Schützen Sie Ihre IT-Infrastruktur mit Sicherheitsvorkehrungen beim Kauf, bei der Entwicklung und Wartung. Verschlüsseln Sie Daten für sichere Kommunikation und Authentifizierung.
Risikoanalyse und -management
Der Einsatz von Verschlüsselungstechniken und Multi-Faktor-Authentifizierung ist zwingend erforderlich. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Schutz sensibler Daten und den Zugang zu kritischen Systemen zu gewährleisten.
Notfallpläne entwickeln
Stellen Sie sicher, dass der Betrieb auch im Krisenfall aufrechterhalten wird und schützen Sie die Lieferbeziehungen vor Cyberrisiken.
Schulungen für Personal und Management
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in sicherem Verhalten und etablieren Sie Zugriffs- und Schutzkonzepte, um die Cybersicherheit innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung und Optimierung dieser Sicherheitsstrategien beratend zur Seite. Was können wir für Sie tun?
Was passiert, wenn NIS-2 nicht eingehalten wird?
Die Nichteinhaltung der NIS 2-Richtlinie kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören hohe Bußgelder, die bei Verstößen verhängt werden können. Zudem drohen erhebliche Reputationsschäden, wenn Sicherheitsvorfälle publik werden. Technische Ausfälle aufgrund mangelnder Cyber-Sicherheit können den Geschäftsbetrieb empfindlich stören. Besonders kritisch: Die Geschäftsleitung kann persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Pflichten zur Umsetzung der NIS-2-Vorgaben nicht nachkommt.
Weil sich Cyberresilienz lohnt
Ein Sicherheitsvorfall ohne angemessene Maßnahmen kann zu erheblichen Schäden führen, darunter Imageverlust, Rechtskosten, Umsatzverluste, Lösegeldzahlungen und Datenschutzverstöße. Daher ist es für
„kritische“ und „wichtige“ Einrichtungen entscheidend, die NIS2-Richtlinie ernst zu nehmen und notwendige Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Wir sind für sie da
Was nun zu tun ist
Um bis zur Inkraftsetzung gut vorbereitet zu sein, ist es wichtig, jetzt die folgenden Schritte zu unternehmen:
Betroffenheit prüfen
Ermitteln Sie, ob Ihre Organisation von der NIS2-Richtlinie betroffen ist. Nutzen Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch, um dies festzustellen und registrieren Sie sich rechtzeitig beim BSI.
Risikobewertung und Schwachstellenanalyse
Bewerten Sie Risiken und bestehende IT-Sicherheitsmaßnahmen, identifizieren Sie Schwachstellen und entwickeln Sie Pläne zur Schließung dieser Lücken – auch in Ihren Lieferketten.
Neue Management-Verantwortung
Implementieren Sie die NIS2-Anforderungen, erstellen Sie Pläne für Sicherheitsvorfälle und schulen Sie Ihre Mitarbeiter. Überwachen und optimieren Sie kontinuierlich die umgesetzten Maßnahmen.
Effiziente Umsetzung der NIS2-Richtlinie: Leitfaden für Ihr Unternehmen
Die NIS2 setzt neue Standards für die Verbesserung der Cybersicherheit in Unternehmen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und zeigt praktische Schritte für eine erfolgreiche und schnelle Umsetzung in Ihrem Unternehmen auf. Neben den rechtlichen Anforderungen erhalten Sie wertvolle Tipps zur Verbesserung der Cyber-Sicherheitsmaßnahmen und erfahren, wie Sie Ihre IT-Infrastruktur effizient schützen können. Nutzen Sie diese Broschüre, um Ihr Unternehmen auf die Herausforderungen der digitalen Sicherheit vorzubereiten und die NIS2-Richtlinie rechtssicher umzusetzen.
Erfolgreiche ISMS-Einführung: Rechtsanwaltskanzlei setzt auf Microsoft 365 für höchste Datensicherheit
Die Rechtsanwaltskanzlei Mensing hat erfolgreich ein Informationssicherheits-managementsystem (ISMS) auf der Microsoft 365-Plattform eingeführt. Diese umfassende Lösung bietet eine lückenlose Absicherung sensibler Mandantendaten und sorgt für die Erfüllung aller Compliance-Anforderungen. Dank der proaktiven Bedrohungserkennung und der kontinuierlichen Schulung der Mitarbeiter konnte die Kanzlei ihre Effizienz steigern, die Rechtssicherheit gewährleisten und das Vertrauen ihrer Klienten stärken.
„Mit der Einführung des ISMS haben wir die Sicherheit unserer Kundendaten auf ein neues Niveau gehoben. Das System bietet uns nicht nur einen zuverlässigen Schutz vor Cyber-Bedrohungen, sondern ermöglicht uns auch die Einhaltung sämtlicher Compliance-Anforderungen. Besonders schätzen wir die automatische Überwachung und proaktive Erkennung von Risiken, die uns im täglichen Geschäft viel Sicherheit gibt. Darüber hinaus hat die Automatisierung wichtiger Prozesse unsere tägliche Arbeit erheblich erleichtert, so dass wir uns voll und ganz auf unsere juristische Arbeit konzentrieren können.“